Falls Sie einen Cartoon für Ihre Seite haben wollen, melden Sie sich bitte

Dass man Cartoons nicht einfach so auf seiner Website veröffentlichen darf, das weiß ich natürlich. Ich erlaube ja auch nicht, dass meine Vornamenhitlisten ungefragt kopiert werden. Trotzdem bin ich abgemahnt worden. Ein Cartoonist hat vergessen, dass er mir die Nutzung eines Cartoons genehmigt hatte und deshalb Schadenersatz von mir verlangt.

Die Angelegenheit begann mit einem neu erschienenen Buch des abmahnenden Cartoonisten („aC“), das sich an die Zielgruppe meiner Website beliebte-Vornamen.de richtete. Ich kam in Kontakt mit aC, führte ein Interview mit ihm und postete reichlich Buchshop-Partnerlinks. Dann kam ein Angebot von aC, „Falls Sie einen Cartoon für Ihre Seite haben wollen, melden Sie sich bitte“, das ich gern annahm. Der angebotene Cartoon hatte zwar was mit Vornamen zu tun, aber einen Haken: Da kamen Namen vor, mit denen der Gag gar nicht funktionierte. Ich schlug andere Namen vor, aC änderte den Cartoon und ich veröffentlichte ihn. Dreizehn Jahre später sollte ich Schadenersatz zahlen für die angeblich ungenehmigte Nutzung eines Cartoons, an dessen Entstehung ich selbst mitgewirkt hatte.

Zum Glück habe ich die E-Mails aus dieser Angelegenheit noch und konnte aC damit überzeugen, die Abmahnung zurückzunehmen. So bleibt die Erkenntnis, dass es wichtig ist, solche Vereinbarungen nachvollziehbar zu dokumentieren und die Dokumente dauerhaft zu archivieren. Ich gehe dann mal los, ein paar E-Mails ausdrucken und ins Bankschließfach stecken!